Frage von Cahit Ö. • 08.06.2023
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Antwort von Hakan Demir SPD • 14.06.2023
Eine kleine Korrektur: Nach derzeitiger Gesetzeslage kann Ihre Tochter bereits beide Pässe haben.
©Max Neudert
Eine kleine Korrektur: Nach derzeitiger Gesetzeslage kann Ihre Tochter bereits beide Pässe haben.
Eine Mitteilungspflicht bei Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit ist aktuell nicht geplant.
Zum Inkrafttreten kann ich Ihnen kein genaues Datum versprechen. Ein Inkrafttreten Ende 2023 sollte aber realistisch sein.
Zum Inkrafttreten kann ich Ihnen leider kein genaues Datum versprechen. Ein Inkrafttreten Ende 2023 sollte aber realistisch sein.
Hier ist es so, dass auch für Menschen, deren Einbürgerungszusicherung lange genug gültig ist, als dass das Gesetz vor Ablauf der Einbürgerungszusicherung in Kraft tritt, die Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich sein wird
Ein Inkrafttreten Ende 2023 sollte aber realistisch sein.