Wenn Sie nach dem Recht des Staates, in dem Sie leben, eingebürgert werden können, können Sie diese Staatsangehörigkeit zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit erhalten
Wann genau das Gesetz dann verabschiedet wird und in Kraft treten kann, kann ich Ihnen leider noch nicht sagen. Für Ihre Einbürgerung im Laufe des nächsten Jahres, sollte der zeitliche Ablauf aber passen.
Wenn es nach russischem und ukrainischen Recht möglich ist, die drei Staatsangehörigkeiten zu führen, wird dies möglich sein
Damit sie nicht wieder komplett "von vorne" beginnen müssen, empfehle ich Ihnen, das Gespräch mit Ihrer zuständigen Behörde zu suchen und Ihren Fall gegebenenfalls zurückzustellen
Für ehemalige Deutsche ist keine automatische Wiedereinbürgerungen vorgesehen. Sie müssen also eine Wiedereinbürgerung (dann unter den neuen Bedingungen der erlaubten Mehrstaatigkeit) bei Ihrer zuständigen Behörde beantragen.
Auch mit einem ausländischen Pass gibt es zahlreiche Wege für Ihren Cousin, wieder nach Deutschland zu kommen