Der richtige Weg für Ihre Tochter ist die Einbürgerung, entweder eigenständig oder unter den erleichterten Voraussetzungen der Miteinbürgerung, wenn Sie sich einbürgern lassen
Aufgrund des großen Ermessensspielraums und aufgrund der Zuständigkeit der lokalen Behörden für die konkrete Entscheidung würde ich Ihnen aber empfehlen, mit Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde oder einer Migrationsberatung vor Ort in Kontakt zu treten.
Bei der Einbürgerung in Deutschland werden frühere Aufenthalte nach den aktuellen Plänen für 3 Jahre anerkannt
Was sich durch das neue Gesetz ändern wird, ist die Handhabung der Mehrstaatigkeit. Wenn Sie sich erfolgreich einbürgern lassen können, könnten Sie also nach dem neuen Gesetz die türkische Staatsangehörigkeit behalten.
Der Zeitplan für das Gesetz hängt aktuell noch davon ab, wann die Bundesregierung eine Entscheidung zu ihrem Entwurf trifft. Diese wird voraussichtlich in der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.
Mit der Reform wird auch die ungerechte Situation beendet, dass Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern unterschiedlich gute Chancen auf die Mehrstaatigkeit haben.