Frage von Tatsiana G. • 23.10.2023
Wenn im April 2024 das neue Einbürgerungsgesetz in Kraft tritt,
wird er auch für die Ausländer gelten, die im Rahmen der laufenden Einbürgerung bereits einen Antrag auf Abgabe der alten Staatsbürgerschaft gestellt haben? Kann man dann auf die Abgabe verzichten?
Danke!
Antwort von Hakan Demir SPD • 27.10.2023
Sehr geehrte Frau G.,
danke für Ihre Frage.
Wenn die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft tritt, bevor Sie eingebürgert werden, so gelten die neuen Regelungen entsprechend für Sie.
Der Prozess der Entlassung aus einer Staatsangehörigkeit dauert meistens ja auch ein paar Monate an. Wenn Sie Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit also noch nicht abgeben (können), so können Sie sie behalten, wenn die Staatsangehörigkeitsreform (geplant) zu April 2024 in Kraft tritt und Sie danach eingebürgert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir