Frage von Andrea W. • 20.10.2023
Darf ein Bürger mit einer Einbürgerungszusicherung in Deutschland arbeiten?
Antwort von Hakan Demir SPD • 23.10.2023
Liebe Frau W.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Bei Einbürgerungen geht es ja um Personen, die nicht nur schon einige Jahre in Deutschland leben, sondern auch sprachlich und wirtschaftlich in Deutschland Fuß gefasst haben. Neben einem Sprachniveau B1 und dem erfolgreichen Abschlusses des sogenannten Einbürgerungstests muss für die Einbürgerung auch die Sicherung des Lebensunterhalts gegeben sein.
Dass eine Person eine Einbürgerungszusicherung erhält, bei der die Frage der Arbeitserlaubnis noch nicht geklärt ist, ist daher nicht der Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir