Ist die Stellungnahme des Bundesrates so verstehen, dass das neue Staatsangehörigkeitsrecht nicht vor Juli 2024 in Kraft treten wird, insbesondere:
Seite 13:
12. Zu Artikel 6 (Inkrafttreten)
Artikel 6 Absatz 1 ist wie folgt zu fassen:
„(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 drei Monate nach der Verkündung in Kraft.“
Sehr geehrter Herr M.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Der Bundesrat hat in Fragen der Staatsangehörigkeitsreform nur eine beratende Funktion. Ich werde mich gemeinsam mit den Berichterstatter:innen der Ampel-Koalitionspartner im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens selbstverständlich auch mit den Empfehlungen des Bundesrats beschäftigen. Die Entscheidung darüber, welcher Zeitpunkt für das Inkrafttreten des neuen Gesetzes festgelegt wird, wird aber vom Deutschen Bundestag getroffen.
Grundsätzlich würde ich mich freuen, wenn Sie die anstehende Reform unterstützen: die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit sorgt endlich dafür, dass Menschen, die familiär oder durch ihre eigene Lebensgeschichte Verbindungen zu mehr als einem Land haben, nicht mehr zu einer Entscheidung gezwungen werden. Kürzere Fristen stellen sicher, dass Menschen, die die Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung schon früher als nach den bisherigen 6-8 Jahren erfüllen, ausch schon eher eingebürgert werden können. Und mehr in Deutschland geborene Kinder wachsen von Beginn an in ihrem Geburtsland als gleichberechtigte Staatsbürger:innen auf. Insgesamt stärkt die Reform die Demokratie, weil mehr Menschen an ihrem Lebensmittelpunkt tatsächlich gleichberechtigt mitbestimmen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir