Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Sebastian Brehm | CDU/CSU | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Heike Brehmer | CDU/CSU | 68 - Harz | Dagegen gestimmt | |
Michael Breilmann | CDU/CSU | 121 - Recklinghausen I | Dagegen gestimmt | |
Leni Breymaier | SPD | 270 - Aalen - Heidenheim | Dafür gestimmt | |
Ralph Brinkhaus | CDU/CSU | 131 - Gütersloh I | Dagegen gestimmt | |
Carsten Brodesser | CDU/CSU | 99 - Oberbergischer Kreis | Dagegen gestimmt | |
Marlon Bröhr | CDU/CSU | 200 - Mosel/Rhein-Hunsrück | Dagegen gestimmt | |
Agnieszka Brugger | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 294 - Ravensburg | Dafür gestimmt | |
Frank Bsirske | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Dagegen gestimmt | |
Sandra Bubendorfer-Licht | FDP | 212 - Altötting | Dafür gestimmt | |
Katrin Budde | SPD | 74 - Mansfeld | Dafür gestimmt | |
Marcus Bühl | AfD | 192 - Gotha - Ilm-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Clara Bünger | DIE LINKE. | 164 - Erzgebirgskreis I | Dagegen gestimmt | |
Yannick Bury | CDU/CSU | 283 - Emmendingen - Lahr | Dagegen gestimmt | |
Marco Buschmann | FDP | 123 - Gelsenkirchen | Nicht beteiligt | |
Karlheinz Busen | FDP | 126 - Borken II | Dafür gestimmt | |
Petr Bystron | AfD | 217 - München-Nord | Dagegen gestimmt | |
Isabel Cademartori | SPD | 275 - Mannheim | Dafür gestimmt | |
Lars Castellucci | SPD | 277 - Rhein-Neckar | Dafür gestimmt | |
Anna Christmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 259 - Stuttgart II | Dafür gestimmt | |
Tino Chrupalla | AfD | 157 - Görlitz | Dagegen gestimmt | |
Gitta Connemann | CDU/CSU | 25 - Unterems | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Coße | SPD | 128 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
Carl-Julius Cronenberg | FDP | 147 - Hochsauerlandkreis | Enthalten | |
Gottfried Curio | AfD | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.