Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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André Berghegger | CDU/CSU | 38 - Osnabrück-Land | Dagegen gestimmt | |
Bengt Bergt | SPD | 8 - Segeberg - Stormarn-Mitte | Dafür gestimmt | |
Marc Bernhard | AfD | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Peter Beyer | CDU/CSU | 105 - Mettmann II | Dagegen gestimmt | |
Marc Biadacz | CDU/CSU | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Steffen Bilger | CDU/CSU | 265 - Ludwigsburg | Dagegen gestimmt | |
Matthias W. Birkwald | DIE LINKE. | 94 - Köln II | Dagegen gestimmt | |
Jakob Blankenburg | SPD | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dafür gestimmt | |
Andreas Bleck | AfD | 197 - Neuwied | Dagegen gestimmt | |
René Bochmann | AfD | 151 - Nordsachsen | Dagegen gestimmt | |
Ingo Bodtke | FDP | 74 - Mansfeld | Dafür gestimmt | |
Peter Boehringer | AfD | 232 - Amberg | Dagegen gestimmt | |
Friedhelm Boginski | FDP | 57 - Uckermark - Barnim I | Dafür gestimmt | |
Gereon Bollmann | AfD | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Simone Borchardt | CDU/CSU | 13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I | Dagegen gestimmt | |
Michael Brand | CDU/CSU | 174 - Fulda | Nicht beteiligt | |
Jens Brandenburg | FDP | 277 - Rhein-Neckar | Dafür gestimmt | |
Mario Brandenburg | FDP | Dafür gestimmt | ||
Dirk Brandes | AfD | 47 - Hannover-Land II | Dagegen gestimmt | |
Reinhard Brandl | CDU/CSU | 216 - Ingolstadt | Dagegen gestimmt | |
Stephan Brandner | AfD | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Dagegen gestimmt | |
Franziska Brantner | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 274 - Heidelberg | Dafür gestimmt | |
Helge Braun | CDU/CSU | 173 - Gießen | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Braun | AfD | 264 - Waiblingen | Dagegen gestimmt | |
Silvia Breher | CDU/CSU | 32 - Cloppenburg - Vechta | Dagegen gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.