Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Mario Czaja | CDU/CSU | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Dagegen gestimmt | |
Sevim Dağdelen | DIE LINKE. | 140 - Bochum I | Nicht beteiligt | |
Janosch Dahmen | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Bernhard Daldrup | SPD | 130 - Warendorf | Dafür gestimmt | |
Astrid Damerow | CDU/CSU | 2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord | Dagegen gestimmt | |
Daniela De Ridder | SPD | 31 - Mittelems | Dafür gestimmt | |
Christoph de Vries | CDU/CSU | 18 - Hamburg-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Ekin Deligöz | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 255 - Neu-Ulm | Dafür gestimmt | |
Hakan Demir | SPD | 82 - Berlin-Neukölln | Nicht beteiligt | |
Sandra Detzer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 265 - Ludwigsburg | Dafür gestimmt | |
Karamba Diaby | SPD | 72 - Halle | Dafür gestimmt | |
Martin Diedenhofen | SPD | 197 - Neuwied | Dafür gestimmt | |
Jan Dieren | SPD | 114 - Krefeld II - Wesel II | Dafür gestimmt | |
Thomas Dietz | AfD | 164 - Erzgebirgskreis I | Nicht beteiligt | |
Esther Dilcher | SPD | 167 - Waldeck | Dafür gestimmt | |
Sabine Dittmar | SPD | 248 - Bad Kissingen | Dafür gestimmt | |
Bijan Djir-Sarai | FDP | 108 - Neuss I | Nicht beteiligt | |
Alexander Dobrindt | CDU/CSU | 226 - Weilheim | Dagegen gestimmt | |
Anke Domscheit-Berg | DIE LINKE. | 58 - Oberhavel - Havelland II | Nicht beteiligt | |
Michael Donth | CDU/CSU | 289 - Reutlingen | Dagegen gestimmt | |
Felix Döring | SPD | 173 - Gießen | Dafür gestimmt | |
Catarina dos Santos-Wintz | CDU/CSU | 88 - Aachen II | Dagegen gestimmt | |
Katharina Dröge | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 95 - Köln III | Dafür gestimmt | |
Falko Droßmann | SPD | 18 - Hamburg-Mitte | Dafür gestimmt | |
Deborah Düring | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 182 - Frankfurt am Main I | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.