Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Oliver Grundmann | CDU/CSU | 30 - Stade I - Rotenburg II | Dagegen gestimmt | |
Monika Grütters | CDU/CSU | 77 - Berlin-Reinickendorf | Dagegen gestimmt | |
Sabine Grützmacher | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 99 - Oberbergischer Kreis | Nicht beteiligt | |
Serap Güler | CDU/CSU | 101 - Leverkusen - Köln IV | Dagegen gestimmt | |
Fritz Güntzler | CDU/CSU | 53 - Göttingen | Nicht beteiligt | |
Ates Gürpinar | DIE LINKE. | 222 - Rosenheim | Dagegen gestimmt | |
Olav Gutting | CDU/CSU | 278 - Bruchsal - Schwetzingen | Dagegen gestimmt | |
Gregor Gysi | DIE LINKE. | 84 - Berlin-Treptow-Köpenick | Dagegen gestimmt | |
Christian Haase | CDU/CSU | 136 - Höxter - Lippe II | Dagegen gestimmt | |
Robert Habeck | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 1 - Flensburg – Schleswig | Dafür gestimmt | |
Thomas Hacker | FDP | 237 - Bayreuth | Dafür gestimmt | |
Bettina Hagedorn | SPD | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dafür gestimmt | |
Rita Hagl-Kehl | SPD | 227 - Deggendorf | Dafür gestimmt | |
André Hahn | DIE LINKE. | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Dagegen gestimmt | |
Florian Hahn | CDU/CSU | 221 - München-Land | Nicht beteiligt | |
Metin Hakverdi | SPD | 23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg | Dafür gestimmt | |
Reginald Hanke | FDP | 195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis | Dafür gestimmt | |
Mariana Harder-Kühnel | AfD | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Hardt | CDU/CSU | 103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II | Dagegen gestimmt | |
Philipp Hartewig | FDP | 161 - Mittelsachsen | Dafür gestimmt | |
Sebastian Hartmann | SPD | 97 - Rhein-Sieg-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Ulrike Harzer | FDP | 164 - Erzgebirgskreis I | Dafür gestimmt | |
Britta Haßelmann | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 132 - Bielefeld - Gütersloh II | Dafür gestimmt | |
Matthias Hauer | CDU/CSU | 120 - Essen III | Dagegen gestimmt | |
Jochen Haug | AfD | 95 - Köln III | Nicht beteiligt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.