Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Susanne Ferschl | DIE LINKE. | 257 - Ostallgäu | Dagegen gestimmt | |
Emilia Fester | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt | ||
Sebastian Fiedler | SPD | 118 - Mülheim - Essen I | Dafür gestimmt | |
Daniel Föst | FDP | 217 - München-Nord | Dafür gestimmt | |
Edgar Franke | SPD | 170 - Schwalm-Eder | Dafür gestimmt | |
Thorsten Frei | CDU/CSU | 286 - Schwarzwald-Baar | Dagegen gestimmt | |
Otto Fricke | FDP | 110 - Krefeld I - Neuss II | Dafür gestimmt | |
Dietmar Friedhoff | AfD | 43 - Hannover-Land I | Dagegen gestimmt | |
Hans-Peter Friedrich | CDU/CSU | 239 - Hof | Nicht beteiligt | |
Michael Frieser | CDU/CSU | 245 - Nürnberg-Süd | Dagegen gestimmt | |
Markus Frohnmaier | AfD | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Götz Frömming | AfD | 76 - Berlin-Pankow | Dagegen gestimmt | |
Fabian Funke | SPD | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Dafür gestimmt | |
Maximilian Funke-Kaiser | FDP | Dafür gestimmt | ||
Ingo Gädechens | CDU/CSU | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dagegen gestimmt | |
Schahina Gambir | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 134 - Minden-Lübbecke I | Dafür gestimmt | |
Tessa Ganserer | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Martin Gassner-Herz | FDP | 284 - Offenburg | Nicht beteiligt | |
Matthias Gastel | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Alexander Gauland | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Manuel Gava | SPD | 39 - Stadt Osnabrück | Dafür gestimmt | |
Thomas Gebhart | CDU/CSU | 211 - Südpfalz | Dagegen gestimmt | |
Kai Gehring | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 120 - Essen III | Dafür gestimmt | |
Jonas Geissler | CDU/CSU | 238 - Coburg | Nicht beteiligt | |
Stefan Gelbhaar | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 76 - Berlin-Pankow | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.