Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Michael Gerdes | SPD | 125 - Bottrop - Recklinghausen III | Dafür gestimmt | |
Knut Gerschau | FDP | 42 - Stadt Hannover II | Dafür gestimmt | |
Martin Gerster | SPD | 292 - Biberach | Dafür gestimmt | |
Jan-Niclas Gesenhues | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 128 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
Albrecht Glaser | AfD | 170 - Schwalm-Eder | Dagegen gestimmt | |
Angelika Glöckner | SPD | 210 - Pirmasens | Dafür gestimmt | |
Anikó Glogowski-Merten | FDP | 50 - Braunschweig | Dafür gestimmt | |
Hannes Gnauck | AfD | 57 - Uckermark - Barnim I | Nicht beteiligt | |
Nicole Gohlke | DIE LINKE. | 220 - München-West/Mitte | Nicht beteiligt | |
Katrin Göring-Eckardt | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dafür gestimmt | |
Christian Görke | DIE LINKE. | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dagegen gestimmt | |
Kay Gottschalk | AfD | 111 - Viersen | Dagegen gestimmt | |
Alexander Graf Lambsdorff | FDP | 96 - Bonn | Dafür gestimmt | |
Fabian Gramling | CDU/CSU | 266 - Neckar-Zaber | Nicht beteiligt | |
Inge Gräßle | CDU/CSU | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dagegen gestimmt | |
Armin Grau | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 207 - Ludwigshafen/Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Timon Gremmels | SPD | 168 - Kassel | Dafür gestimmt | |
Kerstin Griese | SPD | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Hermann Gröhe | CDU/CSU | 108 - Neuss I | Nicht beteiligt | |
Michael Grosse-Brömer | CDU/CSU | 36 - Harburg | Dagegen gestimmt | |
Uli Grötsch | SPD | 235 - Weiden | Dafür gestimmt | |
Markus Grübel | CDU/CSU | 261 - Esslingen | Dagegen gestimmt | |
Manfred Grund | CDU/CSU | 189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis | Dagegen gestimmt | |
Nils Gründer | FDP | 232 - Amberg | Dafür gestimmt | |
Erhard Grundl | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 231 - Straubing | Dafür gestimmt |
Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutzpflicht aus Art. 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes nachgekommen werden. Anlass war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Niemand dürfe aufgrund seiner Herkunft, seines Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Triage-Entscheidungen werden getroffen, wenn die intensivmedizinischen Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patient:innen gleichzeitig zu behandeln. In einem solchen Fall muss die Behandlungsreihenfolge priorisiert werden. Der Gesetzentwurf passt das Infektionsschutzgesetz so an, dass aussschließlich die kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden darf.
Der Gesundheitsausschuss gab dazu eine Beschlussempfehlung ab, welche drei Änderungsanträge beinhaltet. Darin wird definiert, wann überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in einem Krankenhaus zu knapp sind und Triage-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ferner sollen Krankenhäuser dazu verpflichtet werden, der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde eine Zuteilungsentscheidung vorzulegen. Außerdem wird eine weitere Debatte über mögliche Neuregelungen geplant.
Aus der Oppositionsfraktion der CDU/CSU wurde die Kritik an den langen Vorbereitungen für die Anpassung des Gesetzes laut. Die AfD gab zu bedenken, dass die neue Regelung Menschenleben kosten könne und stimmte deshalb gegen den Gesetzentwurf. Die Linkspartei sprach sich für einen längeren Entscheidungsfindungsprozess zu einem Gesetz von dieser Wichtigkeit aus. Linke-Abgeordnete stimmten wegen den kleinen Mängeln im Entwurf gegen die Beschlussempfehlung.
Die Beschlussempfehlung wurde mit 366 Stimmen aus der Koalitionsfraktionen angenommen. Es gab 284 Gegenstimmen aus den Fraktionen der CDU/CSU, der AfD und der Fraktion Die Linke. Fünf Abgeordnete enthielten sich.