Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Thomas JarzombekThomas JarzombekCDU/CSU107 - Düsseldorf I Dafür gestimmt
Portrait von Dieter JasperDieter JasperCDU/CSU129 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Ulla JelpkeUlla JelpkeDIE LINKE144 - Dortmund II Enthalten
Portrait von Lukrezia Luise JochimsenLukrezia Luise JochimsenDIE LINKE193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Enthalten
Portrait von Andreas JungAndreas JungCDU/CSU287 - Konstanz Dafür gestimmt
Portrait von Franz-Josef JungFranz-Josef JungCDU/CSU184 - Groß-Gerau Dafür gestimmt
Josip Juratovic MdBJosip JuratovicSPD267 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Egon JüttnerEgon JüttnerCDU/CSU275 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Oliver KaczmarekOliver KaczmarekSPD145 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Johannes KahrsJohannes KahrsSPD19 - Hamburg Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Bartholomäus KalbBartholomäus KalbCDU/CSU227 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Werner KammerHans-Werner KammerCDU/CSU27 - Friesland - Wilhelmshaven Dafür gestimmt
Portrait von Heiner KampHeiner KampFDP132 - Gütersloh Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KampeterSteffen KampeterCDU/CSU135 - Minden-Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Alois KarlAlois KarlCDU/CSU232 - Amberg Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard KasterBernhard KasterCDU/CSU204 - Trier Dafür gestimmt
Portrait von Susanne KastnerSusanne KastnerSPD248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Michael KauchMichael KauchFDP143 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Siegfried KauderSiegfried KauderCDU/CSU286 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Portrait von Volker KauderVolker KauderCDU/CSU285 - Rottweil - Tuttlingen Dafür gestimmt
Portrait von Stefan KaufmannStefan KaufmannCDU/CSU258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Uwe KekeritzUwe KekeritzDIE GRÜNEN243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich KelberUlrich KelberSPD97 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Katja KeulKatja KeulDIE GRÜNEN41 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Portrait von Roderich KiesewetterRoderich KiesewetterCDU/CSU270 - Aalen - Heidenheim Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.