Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christian LindnerChristian LindnerFDP101 - Rheinisch-Bergischer Kreis Nicht beteiligt
Portrait von Martin LindnerMartin LindnerFDP77 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Tobias LindnerTobias LindnerDIE GRÜNEN212 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Michael LinkMichael LinkFDP267 - Heilbronn Dafür gestimmt
Portrait von Carsten LinnemannCarsten LinnemannCDU/CSU138 - Paderborn Dafür gestimmt
Portrait von Patricia LipsPatricia LipsCDU/CSU187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Burkhard LischkaBurkhard LischkaSPD70 - Magdeburg Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele Lösekrug-MöllerGabriele Lösekrug-MöllerSPD47 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Erwin LotterErwin LotterFDP253 - Augsburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Ulla LötzerUlla LötzerDIE LINKE96 - Köln III Enthalten
Portrait von Gesine LötzschGesine LötzschDIE LINKE87 - Berlin-Lichtenberg Nicht beteiligt
Portrait von Jan-Marco LuczakJan-Marco LuczakCDU/CSU82 - Berlin-Tempelhof - Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Daniela LudwigDaniela LudwigCDU/CSU223 - Rosenheim Dafür gestimmt
Portrait von Kirsten LühmannKirsten LühmannSPD45 - Celle - Uelzen Dafür gestimmt
Portrait von Oliver LuksicOliver LuksicFDP298 - Sankt Wendel Dafür gestimmt
Portrait von Michael LutherMichael LutherCDU/CSU166 - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE296 - Saarbrücken Enthalten
Portrait von Karin MaagKarin MaagCDU/CSU259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Nicole MaischNicole MaischDIE GRÜNEN169 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Caren MarksCaren MarksSPD44 - Hannover-Land I Dafür gestimmt
Portrait von Katja MastKatja MastSPD279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Andreas MattfeldtAndreas MattfeldtCDU/CSU35 - Osterholz - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Hilde MattheisHilde MattheisSPD291 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich MaurerUlrich MaurerDIE LINKE259 - Stuttgart II Enthalten
Portrait von Stephan MayerStephan MayerCDU/CSU213 - Altötting Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.