Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ansgar HevelingAnsgar HevelingCDU/CSU111 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt
Gabriele Hiller-OhmGabriele Hiller-OhmSPD11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Ernst HinskenErnst HinskenCDU/CSU231 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Peter HintzePeter HintzeCDU/CSU103 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Petra HinzPetra HinzSPD121 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Priska HinzPriska HinzDIE GRÜNEN173 - Lahn-Dill Dafür gestimmt
Portrait von Christian HirteChristian HirteCDU/CSU190 - Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Robert HochbaumRobert HochbaumCDU/CSU167 - Vogtlandkreis Dafür gestimmt
Manuel HöferlinManuel HöferlinFDP207 - Worms Dafür gestimmt
Portrait von Elke HoffElke HoffFDP198 - Neuwied Nicht beteiligt
Portrait von Frank HofmannFrank HofmannSPD250 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Anton HofreiterAnton HofreiterDIE GRÜNEN222 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait von Inge HögerInge HögerDIE LINKE134 - Herford - Minden-Lübbecke II Enthalten
Bundestagsabgeordnete für Berlin-MitteEva HöglSPD76 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel HöhnBärbel HöhnDIE GRÜNEN118 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Barbara HöllBarbara HöllDIE LINKE153 - Leipzig I Enthalten
Portrait von Karl HolmeierKarl HolmeierCDU/CSU234 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Franz-Josef HolzenkampFranz-Josef HolzenkampCDU/CSU33 - Cloppenburg - Vechta Dafür gestimmt
Portrait von Birgit HomburgerBirgit HomburgerFDP287 - Konstanz Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid HönlingerIngrid HönlingerDIE GRÜNEN265 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Thilo HoppeThilo HoppeDIE GRÜNEN25 - Aurich - Emden Dafür gestimmt
Portrait von Joachim HörsterJoachim HörsterCDU/CSU205 - Montabaur Dafür gestimmt
Portrait von Anette HübingerAnette HübingerCDU/CSU296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Christel HummeChristel HummeSPD140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Andrej HunkoAndrej HunkoDIE LINKE88 - Aachen Enthalten

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.