Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Heinz GolombeckFDP271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Diana GolzeDiana GolzeDIE LINKE61 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Enthalten
Portrait von Josef GöppelJosef GöppelCDU/CSU241 - Ansbach Dafür gestimmt
Portrait von Katrin Göring-EckardtKatrin Göring-EckardtDIE GRÜNEN192 - Gotha/ Ilm-Kreis Nicht beteiligt
Portrait von Ulrike GottschalckUlrike GottschalckSPD169 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Peter GötzPeter GötzCDU/CSU273 - Rastatt Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang GötzerWolfgang GötzerCDU/CSU228 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Angelika GrafAngelika GrafSPD223 - Rosenheim Dafür gestimmt
Portrait von Ute GranoldUte GranoldCDU/CSU206 - Mainz Dafür gestimmt
Kerstin Griese MdBKerstin GrieseSPD106 - Mettmann II Nicht beteiligt
Portrait von Reinhard GrindelReinhard GrindelCDU/CSU36 - Rotenburg I - Soltau - Fallingbostel Dafür gestimmt
Portrait von Hermann GröheHermann GröheCDU/CSU109 - Neuss I Dafür gestimmt
Portrait von Michael GroßMichael GroßSPD123 - Recklinghausen II Dafür gestimmt
Portrait von Michael GroschekMichael GroschekSPD118 - Oberhausen - Wesel III Nicht beteiligt
Portrait von Michael Grosse-BrömerMichael Grosse-BrömerCDU/CSU37 - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Annette GrothAnnette GrothDIE LINKE279 - Pforzheim Enthalten
Portrait von Markus GrübelMarkus GrübelCDU/CSU261 - Esslingen Dafür gestimmt
Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegeltManfred GrundCDU/CSU189 - Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Miriam GrußMiriam GrußFDP252 - Augsburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU86 - Berlin-Marzahn - Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang GunkelWolfgang GunkelSPD158 - Görlitz Dafür gestimmt
Portrait von Joachim GüntherJoachim GüntherFDP167 - Vogtlandkreis Dafür gestimmt
Portrait von Olav GuttingOlav GuttingCDU/CSU278 - Bruchsal - Schwetzingen Dafür gestimmt
Portrait von Gregor GysiGregor GysiDIE LINKE85 - Berlin-Treptow - Köpenick Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Joachim HackerHans-Joachim HackerSPD13 - Schwerin - Ludwigslust Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.