Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Rolf KoschorrekRolf KoschorrekCDU/CSU3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Hartmut KoschykHartmut KoschykCDU/CSU237 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Thomas KossendeyThomas KossendeyCDU/CSU28 - Oldenburg Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Sylvia Kotting-UhlSylvia Kotting-UhlDIE GRÜNEN271 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD237 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Jutta KrellmannJutta KrellmannDIE LINKE47 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Enthalten
Portrait von Nicolette KresslNicolette KresslSPD273 - Rastatt Dafür gestimmt
Portrait von Holger KrestelHolger KrestelFDP82 - Berlin-Tempelhof - Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Michael KretschmerMichael KretschmerCDU/CSU158 - Görlitz Dafür gestimmt
Portrait von Gunther KrichbaumGunther KrichbaumCDU/CSU279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU110 - Mönchengladbach Dafür gestimmt
Portrait von Oliver KrischerOliver KrischerDIE GRÜNEN91 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Angelika Krüger-LeißnerAngelika Krüger-LeißnerSPD59 - Oberhavel - Havelland II Dafür gestimmt
Portrait von Agnes KrumwiedeAgnes KrumwiedeDIE GRÜNEN217 - Ingolstadt Nicht beteiligt
Portrait von Rüdiger KruseRüdiger KruseCDU/CSU21 - Hamburg Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Bettina KudlaBettina KudlaCDU/CSU153 - Leipzig I Dafür gestimmt
Portrait von Hermann KuesHermann KuesCDU/CSU32 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Stephan KühnStephan KühnDIE GRÜNEN161 - Dresden II - Bautzen II Dafür gestimmt
Portrait von Fritz KuhnFritz KuhnDIE GRÜNEN274 - Heidelberg Nicht beteiligt
Portrait von Ute KumpfUte KumpfSPD259 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Renate KünastRenate KünastDIE GRÜNEN82 - Berlin-Tempelhof - Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Katrin KunertKatrin KunertDIE LINKE67 - Altmark Enthalten
Portrait von Undine KurthUndine KurthDIE GRÜNEN69 - Harz Dafür gestimmt
Portrait von Patrick KurthPatrick KurthFDP191 - Kyffhäuserkreis-Sömmerda-Weimarer Land Dafür gestimmt
Portrait von Markus KurthMarkus KurthDIE GRÜNEN143 - Dortmund I Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.