Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Wolfgang WielandWolfgang WielandDIE GRÜNEN76 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter WillschKlaus-Peter WillschCDU/CSU178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dafür gestimmt
Portrait von Valerie WilmsValerie WilmsDIE GRÜNEN7 - Pinneberg Nicht beteiligt
Portrait von Elisabeth Winkelmeier-BeckerElisabeth Winkelmeier-BeckerCDU/CSU98 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Josef WinklerJosef WinklerDIE GRÜNEN200 - Koblenz Dafür gestimmt
Portrait von Claudia WintersteinClaudia WintersteinFDP42 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt
Portrait von Volker WissingVolker WissingFDP212 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar WöhrlDagmar WöhrlCDU/CSU244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Waltraud WolffWaltraud WolffSPD68 - Börde - Jerichower Land Dafür gestimmt
Portrait von Hartfrid WolffHartfrid WolffFDP264 - Waiblingen Dafür gestimmt
Portrait von Jörn WunderlichJörn WunderlichDIE LINKE164 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Enthalten
Portrait von Uta ZapfUta ZapfSPD185 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD57 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE166 - Zwickau Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang ZöllerWolfgang ZöllerCDU/CSU249 - Main-Spessart Nicht beteiligt
Portrait von Manfred ZöllmerManfred ZöllmerSPD103 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Willi ZylajewWilli ZylajewCDU/CSU92 - Erftkreis I Dafür gestimmt
Portrait von Brigitte ZypriesBrigitte ZypriesSPD186 - Darmstadt Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.