Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hans-Peter FriedrichHans-Peter FriedrichCDU/CSU239 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Michael FrieserMichael FrieserCDU/CSU245 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Erich Georg FritzErich Georg FritzCDU/CSU144 - Dortmund II Dafür gestimmt
Portrait von Michael FuchsMichael FuchsCDU/CSU200 - Koblenz Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Joachim FuchtelHans-Joachim FuchtelCDU/CSU280 - Calw Dafür gestimmt
Portrait von Alexander FunkAlexander FunkCDU/CSU299 - Homburg Dafür gestimmt
Portrait von Sigmar GabrielSigmar GabrielSPD50 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Ingo GädechensIngo GädechensCDU/CSU9 - Ostholstein Dafür gestimmt
Portrait von Thomas GambkeThomas GambkeDIE GRÜNEN228 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Peter GauweilerPeter GauweilerCDU/CSU220 - München-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Thomas GebhartThomas GebhartCDU/CSU212 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang Gehrcke-ReymannWolfgang Gehrcke-ReymannDIE LINKE183 - Frankfurt am Main II Enthalten
Porträtfoto von Kai Gehring MdBKai GehringDIE GRÜNEN121 - Essen III Nicht beteiligt
Portrait von Norbert GeisNorbert GeisCDU/CSU247 - Aschaffenburg Dafür gestimmt
Portrait von Edmund GeisenEdmund GeisenFDP203 - Bitburg Dafür gestimmt
Portrait von Michael GerdesMichael GerdesSPD126 - Bottrop - Recklinghausen III Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang GerhardtWolfgang GerhardtFDP179 - Wiesbaden Dafür gestimmt
Bundestagsabgeordneter Alois Gerig Alois GerigCDU/CSU276 - Odenwald - Tauber Dafür gestimmt
Portrait von Martin GersterMartin GersterSPD292 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Eberhard GiengerEberhard GiengerCDU/CSU266 - Neckar-Zaber Dafür gestimmt
Portrait von Iris GleickeIris GleickeSPD197 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen Dafür gestimmt
Portrait von Michael GlosMichael GlosCDU/CSU250 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Günter GloserGünter GloserSPD244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Nicole GohlkeNicole GohlkeDIE LINKE219 - München-Ost Enthalten
Portrait von Hans-Michael GoldmannHans-Michael GoldmannFDP26 - Unterems Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.