Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Memet KilicMemet KilicDIE GRÜNEN279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Sven-Christian KindlerSven-Christian KindlerDIE GRÜNEN36 - Rotenburg I - Soltau - Fallingbostel Nicht beteiligt
Portrait von Katja KippingKatja KippingDIE LINKE160 - Dresden I Enthalten
Portrait von Ewa KlamtEwa KlamtCDU/CSU46 - Gifhorn - Peine Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar KleinVolkmar KleinCDU/CSU149 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt
Maria Klein-SchmeinkMaria Klein-SchmeinkDIE GRÜNEN130 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen KlimkeJürgen KlimkeCDU/CSU23 - Hamburg Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Lars KlingbeilLars KlingbeilSPD36 - Rotenburg I - Soltau - Fallingbostel Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich KloseHans-Ulrich KloseSPD24 - Hamburg Harburg-Bergedorf Dafür gestimmt
Portrait von Axel KnoerigAxel KnoerigCDU/CSU34 - Diepholz - Nienburg I Dafür gestimmt
Portrait von Lutz KnopekLutz KnopekFDP54 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Pascal KoberPascal KoberFDP289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Harald KochHarald KochDIE LINKE75 - Mansfeld Enthalten
Portrait von Ute KoczyUte KoczyDIE GRÜNEN136 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Tom KoenigsTom KoenigsDIE GRÜNEN174 - Gießen Dafür gestimmt
Portrait von Jens KoeppenJens KoeppenCDU/CSU58 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Bärbel KoflerBärbel KoflerSPD225 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Heinrich KolbHeinrich KolbFDP187 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Manfred KolbeManfred KolbeCDU/CSU152 - Nordsachsen Dafür gestimmt
Portrait von Daniela KolbeDaniela KolbeSPD153 - Leipzig I Dafür gestimmt
Portrait von Gudrun KoppGudrun KoppFDP136 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen KoppelinJürgen KoppelinFDP3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian KörberSebastian KörberFDP236 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Fritz Rudolf KörperFritz Rudolf KörperSPD202 - Kreuznach Dafür gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE72 - Anhalt Enthalten

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.