Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Sebastian EdathySebastian EdathySPD41 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Portrait von Ingo EgloffIngo EgloffSPD23 - Hamburg Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Siegmund EhrmannSiegmund EhrmannSPD115 - Krefeld II - Wesel II Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar EnkelmannDagmar EnkelmannDIE LINKE60 - Märkisch-Oderland - Barnim II Enthalten
Portrait von Rainer ErdelRainer ErdelFDP241 - Ansbach Dafür gestimmt
Portrait von Gernot ErlerGernot ErlerSPD281 - Freiburg Dafür gestimmt
Profilbild von Klaus ErnstKlaus ErnstDIE LINKE250 - Schweinfurt Nicht beteiligt
Portrait von Petra ErnstbergerPetra ErnstbergerSPD239 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Karin Evers-MeyerKarin Evers-MeyerSPD27 - Friesland - Wilhelmshaven Dafür gestimmt
Portrait von Thomas FeistThomas FeistCDU/CSU154 - Leipzig II Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Josef FellHans-Josef FellDIE GRÜNEN248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Enak FerlemannEnak FerlemannCDU/CSU30 - Cuxhaven - Stade II Dafür gestimmt
Portrait von Elke FernerElke FernerSPD296 - Saarbrücken Nicht beteiligt
Portrait von Ingrid FischbachIngrid FischbachCDU/CSU142 - Herne - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Axel Eduard FischerAxel Eduard FischerCDU/CSU272 - Karlsruhe-Land Dafür gestimmt
Portrait von Dirk FischerDirk FischerCDU/CSU22 - Hamburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Hartwig FischerHartwig FischerCDU/CSU54 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike FlachUlrike FlachFDP119 - Mülheim - Essen I Dafür gestimmt
Portrait von Maria FlachsbarthMaria FlachsbarthCDU/CSU48 - Hannover-Land II Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter FlosbachKlaus-Peter FlosbachCDU/CSU100 - Oberbergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele FograscherGabriele FograscherSPD254 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Portrait von Edgar FrankeEdgar FrankeSPD171 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Herbert FrankenhauserHerbert FrankenhauserCDU/CSU219 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar FreitagDagmar FreitagSPD151 - Märkischer Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Otto FrickeOtto FrickeFDP111 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.