Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Nicole Bracht-BendtNicole Bracht-BendtFDP37 - Harburg Dafür gestimmt
BildNorbert BrackmannCDU/CSU10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BrähmigKlaus BrähmigCDU/CSU159 - Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Dafür gestimmt
Portrait von Michael BrandMichael BrandCDU/CSU175 - Fulda Dafür gestimmt
Dr. Reinhard BrandlReinhard BrandlCDU/CSU217 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BrandnerKlaus BrandnerSPD132 - Gütersloh Dafür gestimmt
Portrait von Helmut BrandtHelmut BrandtCDU/CSU89 - Kreis Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Willi BraseWilli BraseSPD149 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt
Portrait von Ralf BrauksiepeRalf BrauksiepeCDU/CSU140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Helge BraunHelge BraunCDU/CSU174 - Gießen Dafür gestimmt
Portrait von Heike BrehmerHeike BrehmerCDU/CSU69 - Harz Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BreilKlaus BreilFDP226 - Weilheim Dafür gestimmt
Copyright: Tobias KochRalph BrinkhausCDU/CSU132 - Gütersloh Dafür gestimmt
Portrait von Rainer BrüderleRainer BrüderleFDP206 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Agnieszka BruggerAgnieszka BruggerDIE GRÜNEN294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Angelika BrunkhorstAngelika BrunkhorstFDP29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Christine BuchholzChristine BuchholzDIE LINKE185 - Offenbach Enthalten
Portrait von Eva Bulling-SchröterEva Bulling-SchröterDIE LINKE217 - Ingolstadt Enthalten
Portrait von Edelgard BulmahnEdelgard BulmahnSPD43 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Portrait von Marco BülowMarco BülowSPD143 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Martina BungeMartina BungeDIE LINKE12 - Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim Enthalten
Portrait von Ulla BurchardtUlla BurchardtSPD144 - Dortmund II Dafür gestimmt
Portrait von Ernst BurgbacherErnst BurgbacherFDP285 - Rottweil - Tuttlingen Dafür gestimmt
Portrait von Martin BurkertMartin BurkertSPD245 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Marco BuschmannMarco BuschmannFDP124 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.