Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Cajus CaesarCajus CaesarCDU/CSU136 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Sylvia CanelSylvia CanelFDP Dafür gestimmt
Portrait von Roland ClausRoland ClausDIE LINKE74 - Burgenland / Saalekreis Enthalten
Portrait von Gitta ConnemannGitta ConnemannCDU/CSU26 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Petra CronePetra CroneSPD150 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Sevim DağdelenSevim DağdelenDIE LINKE141 - Bochum I Nicht beteiligt
Portrait von Peter DanckertPeter DanckertSPD63 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Dafür gestimmt
Portrait von Helga DaubHelga DaubFDP149 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt
Portrait von Thomas de MaizièreThomas de MaizièreCDU/CSU156 - Meißen Dafür gestimmt
Portrait von Diether DehmDiether DehmDIE LINKE36 - Rotenburg I - Soltau - Fallingbostel Enthalten
Portrait von Ekin DeligözEkin DeligözDIE GRÜNEN255 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Reiner DeutschmannReiner DeutschmannFDP157 - Bautzen I Dafür gestimmt
Portrait von Heidrun DittrichHeidrun DittrichDIE LINKE43 - Stadt Hannover II Enthalten
Portrait von Bijan Djir-SaraiBijan Djir-SaraiFDP109 - Neuss I Dafür gestimmt
Portrait von Alexander DobrindtAlexander DobrindtCDU/CSU226 - Weilheim Dafür gestimmt
Portrait von Thomas DörflingerThomas DörflingerCDU/CSU288 - Waldshut Nicht beteiligt
Portrait von Patrick DöringPatrick DöringFDP43 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Portrait von Martin DörmannMartin DörmannSPD94 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Katja DörnerKatja DörnerDIE GRÜNEN97 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Marie-Luise DöttMarie-Luise DöttCDU/CSU118 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Werner DreibusWerner DreibusDIE LINKE180 - Hanau Enthalten
Portrait von Elvira Drobinski-WeißElvira Drobinski-WeißSPD284 - Offenburg Dafür gestimmt
Portrait von Garrelt DuinGarrelt DuinSPD25 - Aurich - Emden Dafür gestimmt
Portrait von Mechthild DyckmansMechthild DyckmansFDP169 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.Harald EbnerDIE GRÜNEN268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.