
(...) Wahrnehmung und Abwägung von Interessen beginnt bereits im Wahlkreis und das ist auch die Aufgabe der Abgeordneten. Diese Kontaktaufnahme kann auch kein noch so ausgefeiltes Lobbyregister unterbinden, denn das verhindert – und ich kenne niemanden, der das bezweifelt – die grundgesetzlich geschützte Freiheit des Mandates in Art. 38 Abs. (...)