Für Auslandsdeutsche gilt, dass sie sich bis zum 2. Februar in das Wählerverzeichnis eintragen müssen. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 4. Februar, unterscheidet sich jedoch nach Gemeinde. Das Auswärtige Amt stellt seinen Kurierdienst - von der jeweiligen Botschaft an die Kurierstellen in Berlin und Bonn - zur Verfügung, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig in der Gemeinde des Wählers ankommen.
Ich unterstütze den AfD-Verbotsantrag nicht. Ich teile die Besorgnis der Initiatoren und Unterstützer des Verbotsantrags über die Entwicklung der AfD und die Auffassung, dass sie eine ernsthafte Gefahr für unser Land darstellt. Ein Verbot halte ich jedoch für den falschen Weg, die AfD zu bekämpfen.
als CDU/CSU leitet uns der Grundsatz aus dem Tierschutzgesetz: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
Unser Anspruch muss es sein, aus einem Schicksalsschlag eine behandelbare Krankheit zu machen. Dafür werden wir uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiterhin einsetzen.
Die Vorstellung einer womöglich sogar behördlich überwachten Registrierungspflicht vor einer Kontaktaufnahme zu Abgeordneten ist in hohem Maße befremdlich.
Wir sind als CDU/CSU-Bundestagsfraktion davon überzeugt, dass unser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Finanzaffäre Bundeskanzler Scholz / Hamburger Warburg Bank verfassungskonform ist.