Frage an Patrick Schnieder von Dieter H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Wie stehen Sie zu dem Entwurf zur Neuregelung des Telemediengesetzes der Bundesregierung?
Ich wohne in Malberg in der Eifel und liebe die Eifel. Allerdings ist es für einen Eifeler sehr schwierig eine gute schnelle Internetverbindung zu bekommen. Der geplante Breitbandausbau wird Malberg vielleicht erst dann erreichen, wenn ein Großteil der Bevölkerung in die Städte verschwunden ist. Als Mitglied im Gemeinderat sehe ich für unseren Ort gerade durch die Breitbandanbindung eine Überlebenschance. Da ich auch Informatiker bin, hatte ich die Pläne den Ort mit Freifunk per WLAN zu vernetzen. Die jetzige Gesetzentwurf zerstört diese Pläne. Als Eifeler Jung weiß man wie wichtig soziale Netze sind und das lange schon bevor es digitale Netze gab. Der Zugang zu WLAN sollte flächendeckend frei möglich sein. Die Angst vor rechtlichen Nachteilen wird mit dem Gesetz so groß, das keiner mehr bereit ist sich privat an einer Freifunk-Initiative zu beteiligen. Dabei würden gerade kleine Gemeinden von einer Freifunk-Initiative profitieren.
Vielen Dank für eine Antwort, Dieter Höftmann
Sehr geehrter Herr Höftmann,
vielen Dank für Ihre Frage zum Telemediengesetz. Wie Sie den Medien entnehmen konnten, hat das Bundeswirtschaftsministerium vor wenigen Wochen einen ersten Entwurf vorgelegt. Dieser ist allerdings noch weit von einer konkreten Neuregelung entfernt.
Wie Sie selbst berichten, gibt es viele Orte in Rheinland-Pfalz, die von einer schnellen Internetanbindung immer noch weit entfernt sind. Zugleich steigt die Nachfrage nach Daten rasant. Eine Entwicklung, die die rot-grüne Landesregierung komplett verschlafen hat. Anstatt Machbarkeitsstudien über 300 Mbit/s in Auftrag zu geben, sollte sie sich lieber um die Probleme vor Ort kümmern. Wenn Ministerpräsidentin Dreyer nicht endlich gegensteuert, droht der ländliche Raum endgültig den Anschluss zu verlieren. Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.
Fest steht für mich zudem, dass wir alle Möglichkeiten nutzen sollten, den Breitbandausbau in der Fläche schneller voran zu bringen. Freifunk via WLAN kann hierzu einen Beitrag leisten. Mittelfristig werden wir aber nicht umher kommen, ein flächendeckendes Glasfasernetz aufzubauen.
Da auch im öffentlichen Raum die Nachfrage nach schnellen Internetverbindungen rasant steigt, wollen wir mit der Novelle des Telemediengesetzes mehr Rechtssicherheit für Anbieter von WLAN-Netzen schaffen. Wenn Sie z. B. ein Café oder einen Friseursalon betreiben und Ihren Kunden den Zugang zu Ihrem WLAN ermöglichen, sollen Sie aus der sogenannten Störerhaftung entlassen werden. Unter gewissen Grundvoraussetzungen müssen Sie folglich nicht mehr für mögliche Rechtsverstöße derjenigen haften, die Ihren Internetzugang nutzen. An dieser Stelle finde ich den aktuellen Referentenentwurf durchaus gelungen.
Anders sieht es bei Privaten aus. Das Bundeswirtschaftsministerium hat vorgeschlagen, dass Privatpersonen, die ihr Netz für Dritte öffnen, ihre Mitnutzer kennen müssen. De facto ist das eine Ungleichbehandlung von gewerblichen und privaten Nutzern. Ob dies möglich ist, daran habe ich meine Zweifel. Daneben stellt sich ferner die Frage, ob Freifunk via WLAN zu den geschäftsmäßigen Angeboten zu zählen ist. Bisher ist der Begriff der Geschäftsmäßigkeit bewusst sehr breit gefasst. Daher kann ich mir vorstellen, dass auch Ihre Initiative hierunter gezählt werden könnte.
Diese und alle weiteren Fragen, werden wir in den kommenden Monaten noch ausführlich diskutieren. Unser Ziel bleibt, dem Bedürfnis der Menschen nach schnelleren Internetverbindungen und mehr öffentlichen -zugängen nachzukommen. Daran arbeiten wir mit Nachdruck und die Novelle des Telemediengesetzes ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt nach vorne.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder