Frage von Julius K. • 01.07.2024
![Thomas Dörflinger Portrait von Thomas Dörflinger](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/cdu_doerflinger_0.jpg?itok=d_eak713)
Antwort ausstehend von Thomas Dörflinger CDU
Im Grunde bin ich ein Verfechter von Genauigkeit und individuellen Lösungen. Umgekehrt sollte es aber auch keine unnötige Bürokratie geben. Vor diesem Hintergrund erachte ich die Praxis als sachgerecht, wonach eine Abweichung von 10% im Mietverhältnis auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH zulässig ist.
In der Tat ist es so, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen dieses Jahr das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen verabschiedet hat.