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Patrick Schnieder
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Frage von Helmut S. •

Frage an Patrick Schnieder von Helmut S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Schneider,

wir betreiben seit kurzem eine kleine Biogasanlage, gebaut nach den Regeln des
EEG 2012 (80 % Mist 20 % Ballensilage). Es hat sich gezeigt, dass diese Art von Anlage ein Segen für die Natur und die Landwirtschaft ist. Zudem können solche Anlagen noch ein großes, bisher ungenutztes Potential erschließen. Ich kann von Erfahrung sprechen, da ich auch mehrere Jahre an einer üblichen Biogasanlage beteiligt war. Sicher wurden große Fehler gemacht und in die falsche Richtung gefördert. Eine neue bessere Technik ist aber nun da, so dass man jetzt nicht das "Kind mit dem Badewasser ausschütten sollte".
Störend ist für solche Anlagen die 150-Tagefrist im EEG. Diese verhindert, dass auch minderwertiges Restmaterial, wie zum Beispiel schlecht gewordene Ballensilage (wie man diese häufig vom Straßenrand aus sieht) und so was verarbeiten kann. Ein von mir veranlasstes Gutachten hat gezeigt, dass diese Regelung im EEG 2012 für solche Anlage völlig überflüssig ist.
Werden Sie dem neuen EEG-Entwurf von Herrn Gabriel zustimmen?
Wenn ja, möchte ich Sie bitten diesbezüglich sich für eine Änderung einzusetzen.

MfG
Helmut Schumacher

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schumacher,

vielen Dank für Ihre Frage zum EEG.

Bei 75 kW-Anlagen handelt es sich um eine besondere Form der Nutzung von Abfall- und Reststoffen mit der von Ihnen beschriebenen positiven Wirkung. Die Höhe der Einspeisevergütung von knapp 25 Cent ist unter anderem mit der Erwartung verbunden, dass eine hohe Methanausbeute erreicht wird. Deshalb ist eine 150 Tage-Verweildauer von Abfall- und Rest-stoffen auch aus Umweltgesichtspunkten begründet. Eine Änderung der Vorgaben wird in der jetzigen EEG-Novelle nicht angestrebt.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Schnieder

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