(...) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Abgeordnetenentschädigung der Bedeutung des Amtes eines Abgeordneten unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und dem diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Range gerecht werden. Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich deshalb nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an obersten Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. (...)
Frage von Willi W. • 05.07.2011
Antwort von Patrick Schnieder CDU • 12.07.2011
Frage von Andreas R. • 03.01.2010
Antwort von Patrick Schnieder CDU • 04.01.2010
Sehr geehrter Herr Reichhardt,