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Frage von Bernhard S. •

Frage an Olaf Scholz von Bernhard S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hochgeeehrter Herr Bundesminister Scholz!

Heute wurden vom Deutschen Bundestag Mindestlöhne beschlossen, unter anderem auch für Pflegeberufe. Andereseits hat der Deutsche Bundestag im vergangenen Jahr beschlossen, dass die Tagemütter - die Kinder inm Auftrage des Staates in privatebn Tagespflegeeinrichtungen betreuen - ihre onehin schon geringen Einkünfte nun auch noch versteuern müssen.
D.h. dass von den geringen Einkünften, bei einer Betreuung von vier Kindern täglich, nach Abzug der Steuern, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung unter Berücksichtigung eines Steuerfreibetrages von 900,00 €* als Stundenlohn nur 5,40 € verbleiben!

Und das alles unter der Prämisse die Tätigkeit einer Tagesmutter aufzuwerden zu einem anerkannten Beruf: Tagespflegeperson (so die zuständige Ministerin, Frau v.d. Leyen).

Soll der neue Mindestlohn auch für diese Art Pflegeberuf gelten, oder gehen die Tagepflegepersonen, von denen (aus den oben dargelegten Gründen) schon ein großer Teil aufgegeben hat (oder es - aus Rücksicht auf die laufenden Pflegeverträge - in Kürze vorhat zu tun), dabei leer aus?

Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung
Bernhard Simon

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Sehr geehrter Herr Simon,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bisher waren Tagesmütter, die aus öffentlichen Mitteln bezahlt wurden, gegenüber den anderen Tagesmüttern steuer- und sozialversicherungsrechtlich im Vorteil. Jetzt ist es in der Tat so, dass viele Tagesmütter, vor allem die steuerlich zusammenveranlagten verheirateten, seit Januar 2009 mehr Steuern zahlen müssen. Weil die Sozialversicherungspflicht der Steuerpflicht folgt, werden vielfach auch höhere Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Ich verstehe sehr gut, dass dies bei den betroffenen Tagesmüttern zu Verunsicherung führt. Die SPD setzt sich daher für eine bessere Bezahlung der Tagespflegepersonen ein. Gute Arbeit muss anständig bezahlt werden. Weil wir wissen, dass das nicht von heute auf morgen von allen Kommunen geschultert werden kann, haben wir für zeitlich befristete Übergangshilfen für Tagespflegepersonen gesorgt. Wir haben erreicht, dass Tagesmütter in der Kranken- und Pflegeversicherung bis zum Jahr 2013 besser gestellt werden. Verheiratete Tagesmütter, die bis zu zwei fremde Kinder betreuen, bleiben auch ab Januar 2009 grundsätzlich über den Ehepartner beitragsfrei versichert. Für die übrigen Tagespflegepersonen, die bis zu fünf Kinder betreuen, wird in der Kranken- und Pflegeversicherung nur der Mindestbeitragssatz erhoben. Er liegt bei ca. 120 bis 130 Euro monatlich und wird hälftig vom Jugendamt erstattet. Die nicht beitragsfrei in der Familienversicherung versicherten Tagespflegepersonen bekommen demnach für ca. 60 bis 70 Euro einen vollen Krankenversicherungsschutz.

Sie fragten auch, ob für Tagesmütter der Schutz durch den Mindestlohn für Pflegeberufe gilt. In § 10 des Arbeitnehmerentsendegetzes ist geregelt, welche Betriebe zur Pflegebranche gerechnet werden. Demnach gilt der Mindestlohn für Tagesmütter, die pflegebedürftige Kinder betreuen, also Kinder die aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft Hilfe benötigen. Allerdings gelten Mindestlohnregelungen nur für Arbeitnehmer und nicht für selbständig Tätige.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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