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Frage von Patrick S. •

Frage an Olaf Scholz von Patrick S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Scholz,

wie ich einem Beitrag von "Report München" entnehmen musste, scheinen sich im aktuellen Insolvenzrecht wahre Abgründe aufzutun und ich möchte insistieren, dass Sie und Ihre Kollegen sich schleunigst, im Sinne der betroffenenen Bürgerinnen und Bürger, darum kümmern und zeitnah Abhilfe schaffen.

Darf ich Fragen, welche Sympathien Sie noch für Ihre Partei erwarten, wenn Sie sich nicht für eine gerechte Bestimmung einsetzen, die ArbeitnehmerInnen davor schützt, von Insolvenzverwaltern (gezwungener Maßen) ausgenommen zu werden?

Um das Problem kurz zu erläutern:
ArbeitnehmerInnen sind im Falle eines Falles gezwungen(!) ihrem ArbeitgeberIn verspätete Lohnzahlungen durchgehen zu lassen, da eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses (durch den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin) von den Arbeitsämter zu Ungunsten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin ausgelegt wird und diese entsprechend mit Nachteilen zu rechnen hätten.
Im Falle einer Insolvenz des Betriebes geschieht Folgendes: "Akzeptiert ein Arbeiter verspätete Zahlungen, wird er zum Kreditgeber seines Chefs und wird anderen Gläubigern gleichgestellt. Alle Zahlungen der letzten drei Monate vor der Insolvenz können angefochten werden."

Die Konsequenzen liegen auf der Hand: ArbeitnehmerInnen werden trotz geleisteter Arbeit zur Kasse gebeten! Dagegen wehren können sie sich nicht!

Dies ist ein unhaltbarer Zustand und meine Frage lautet: Was gedenken Sie, Herr Scholz, und ihre Parteigenossen zu tun, um Arbeitnehmer vor einer derartigen Praxis zu schützen und wie wollen Sie den derzeit betroffen helfen?

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
Patrick Seele

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Sehr geehrter Herr Seele,

vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat sind die von Report München geschilderten Fälle schon mehrfach an mich herangetragen worden. Darüber hinaus sind bisher nur wenige weitere Fälle bekannt. Das für die Insolvenzordnung federführende Bundesministerium der Justiz hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass keine exakten Erkenntnisse zur Entwicklung der Anzahl der Anfechtungen von Entgeltnachzahlungen vorliegen. Man gehe davon aus, dass es sich bei den bisher bekannt gewordenen Fällen um Einzelfälle handele, die besonders öffentlichkeitswirksam waren. Entsprechende Erkundigungen hätten ergeben, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der Insolvenzverwalter derartige Anfechtungen generell nicht durchführten. Auch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, dass die Anzahl der Rückforderungen gezahlten Arbeitsentgelts durch Insolvenzverwalter bundesweit signifikant zugenommen hat.

Ich befürchte aber, dass vermehrt Fälle auftreten, wie Sie sie schildern. Sie können daher sicher sein, dass wir die weitere Entwicklung genau im Auge behalten werden, um rechtzeitig handeln zu können.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter http://www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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