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Frage von Henning H. •

Frage an Olaf Scholz von Henning H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Scholz,

es gibt nichts, was es nicht gibt. Deshalb gibt es vermutlich auch Menschen, die man in der Tat zu Ihrem Glück - in diesem Fall in Form einer neuen Arbeitsstelle - zwingen muss.
Aber warum werden Menschen sanktioniert, die sich bisher *immer* selber eine neue Arbeitsstelle gesucht haben und von der Agentur für Arbeit keine bzw. *sehr* viel schlechtere Angebote bekommen haben?
Es liegt doch im Interesse der Agentur, die Arbeit der Mitarbeiter auf diejenigen zu konzentrieren, die diese Hilfe auch tatsächlich brauchen!? Fehlen hier offensichtlich entsprechende Ausführungsbestimmungen?

Wenn Nicht-Standardsituationen entstehen - außerhalb des klassischen Ablaufs Kündigung entsprechend Kündigungsfrist oder korrektes Arbeitsvertragsangebot beim Wechsel des Arbeitgebers - gibt die Agentur für Arbeit gerne mal falsche Auskünfte (telefonisch, weil man sinnvollerweise zunächst telefonisch abklärt).
Wie kann man sich so vor Nachteilen schützen, dass die eigener Auskunft auch von der Agentur anerkannt wird? Alles was zweifelhaft erscheint, schriftlich abklären? Woran erkennt man zweifelhafte Auskünfte?

Bemerkung/Beispiel: Arbeit suchende werden allen ernstes aufgefordert, sich auch nach Antritt einer neuen Stelle Arbeit suchend zu melden / zu halten bis sie aus der Probezeit übernommen werden. Kein Gedanke daran, dass das eine Aktion der internen Verarbeitung der "Rück-/Abmelde-Papiere" wäre...

Mit freundlichen Grüßen
Henning Hucke

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Sehr geehrter Herr Hucke,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sollte es in Ihrem Fall zu Schwierigkeiten in der Betreuung durch die Agentur für Arbeit gekommen sein, können Sie sich an die zuständige Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit wenden. Die vollständige Anschrift finden Sie unter www.arbeitsagentur.de. Wenn Sie sich falsch beraten fühlen, sollten Sie sich ebenfalls an die zuständige Regionaldirektion wenden.

Nach meinen Informationen ist es übrigens nicht üblich, dass Arbeitsuchende nach Antritt einer neuen Stelle durch die Agentur für Arbeit aufgefordert werden, sich weiter arbeitsuchend zu melden. Wenn Bewerber dies selber wünschen, wird es Ihnen durch die Agentur für Arbeit allerdings nicht verwehrt. Lediglich bei Stellen, die auf bis zu 3 Monate befristet sind, sollte sich der Beschäftigte weiter arbeitsuchend melden, da Arbeitnehmer verpflichtet sind, sich spätestens 3 Monate vor Beendigung der Beschäftigung arbeitsuchend zu melden. In diesen Fällen ist die kommende Arbeitslosigkeit abzusehen, und die Agentur für Arbeit soll sich möglichst frühzeitig um eine erneute Vermittlung kümmern.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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