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Frage von Britta Z. •

Frage an Olaf Scholz von Britta Z. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Scholz,

ich möchte Ihnen an meinem persönlichen Beispiel zeigen, dass die Vorhergehensweise der Agentur für Arbeit noch verbesserungswürdig ist:

Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung als Buchhändlerin und war nach der Ausbildung 3 Jahre im Beruf tätig. Da ich studieren möchte, hole ich derzeit meine FH-Reife nach. Meine Schulzeit endet am 28. Juni 2009. Ich habe mich am 03.06.2009 arbeitssuchend gemeldet, da ich noch keine Studienbescheinigung habe und der früheste Studienbeginn der 01. Oktober wäre. Unsere Berufsberaterin hatte in der Schule abgeraten dies zu tun, weil wir uns erst arbeitssuchend und arbeitslos melden sollen, wenn wir arbeitslos sind um Arbeit zu sparen. Jetzt habe ich einen Antrag auf Anhörung bekommen, den ich ausfüllen soll, weil ich mich zu spät arbeitssuchend gemeldet habe.
Meine Arbeitsvermittlerin habe ich gebeten mir befristete Jobs (3 Monate bis Studienbeginn) anzubieten, weil ich den Studienplatz mit großer Wahrscheinlichkeit bekommen werde. Sie sagte mir dann, dass dies erst möglich wäre, wenn ich die Studienbestätigung habe. Daraufhin habe ich ihr erklärt, dass ich die Bestätigung erst im September erhalte und dann nur noch zwei Wochen bis Studienbeginn sind. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit steht, dass man sich für befristete Jobs mit seinem Vermittler in Verbindung setzen soll. Ich habe es über die Arbeitsagentur probiert, weil die meisten Arbeitgeber bei kurzfristigen Arbeiten oft keine Stellenausschreibungen machen und Initiativbewerbungen bei 3 Monaten eher wenig Erfolg versprechen. Ein Praktikum, das meine Studienchancen erhöht, darf ich auch nur bei einer Arbeitszeit mit weniger als 15 Stunden machen.

Wie ist das möglich? Wieso wird in der Arbeitsagentur nicht individueller und mit mehr Engagement gearbeitet? Ich bin bestimmt nicht die Einzige die 3 Monate umsonst Arbeitslosengeld bezieht und der Berufs- bzw. Studienchancen verbaut werden.

Mit freundlichen Grüßen
Britta Zimmermann

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Sehr geehrte Frau Zimmermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Personen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, sind verpflichtet, sich drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass sich Integration in Arbeit umso schwieriger gestaltet, je länger die Arbeitslosigkeit andauert. Deshalb soll schon die Zeit vor der tatsächlichen Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses für die aktive Arbeitsuche genutzt werden. Anhand Ihrer Angaben haben Sie vermutlich vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine allgemeinbildende Schule besucht. In diesem besonderen Fall könnte für Sie die Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuche nicht bestehen. Eine Beurteilung Ihres Einzelfalles ist mir allerdings anhand der vorliegenden Informationen nicht möglich. Sofern Sie mit der von der Agentur für Arbeit getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So kann man nur Leistungen erhalten, wenn man nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Ein Praktikum, das Sie sich zur Vorbereitung auf ein Studium selbst gesucht haben, darf deshalb einen Umfang von 15 Stunden in der Woche nicht überschreiten. Ich empfehle Ihnen daher, sich über Praktika in Ihrer Agentur zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Praktikum bzw. eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber mit einer Dauer von bis zu vier Wochen nach vorheriger Zustimmung der Agentur für Arbeit gefördert werden kann. Ob eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber gefördert werden kann, kann nur die Agentur für Arbeit verbindlich feststellen.

Die Arbeitsförderung soll die Entstehung von Arbeitslosigkeit vermeiden oder die Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung dauerhaft beenden. Vor diesem Hintergrund zielen die Vermittlungsbemühungen deshalb grundsätzlich auf die Aufnahme von unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen ab. Eine Ausnahme hiervon besteht erst, wenn Sie mit der Vorlage einer Studienbestätigung, die (zeitnahe) Aufnahme Ihres Studiums anzeigen. Natürlich können Sie unabhängig davon mithilfe der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit nach befristeten Beschäftigungen suchen.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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