
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass bei einem verantwortungsbewussten Einsatz von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung - in der Öffentlichkeit häufig als 1-Euro-Jobs bezeichnet - durch die Grundsicherungsstellen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden können. Indem Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nur für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten geschaffen werden dürfen, ist gesetzlich ausgeschlossen, dass es im Kernbereich erwerbswirtschaftlichen Handelns zu einer Verzerrung des Wettbewerbs kommen kann. (...)