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Frage von Marion K. •

Frage an Olaf Scholz von Marion K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Scholz, ein Bekannter von mir bezieht Krankengeld und zur Aufstockung hat er noch ALGII beantragt. Dort wurde ihm die Auskunft erteilt, dass viele Mehrbedarfs Krankheiten seit diesem Jahr gestrichen seien. Wie kann soetwas sein? Bedarf das nicht einer erneuten Überarbeitung?
Mit freundlichen Grüßen M. Knabe

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Sehr geehrte Frau Knabe,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Aufwand für eine kostenaufwändigere Ernährung hängt vom jeweiligen Krankheitsbild und seiner Ausprägung ab. Der Gesetzgeber hat die Höhe des Mehrbedarfs daher nicht festgelegt. Die Bundesagentur für Arbeit folgt bei der Ermittlung des Mehrbedarfs den Empfehlungen zur Gewährung von Krankenkostzulagen, die vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erarbeitet werden. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 2008 überarbeitet und aktualisiert. In der Folge kann es zu Änderungen bei der Ermittlung eines Mehrbedarfs kommen.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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