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Frage von Norbert K. •

Frage an Olaf Scholz von Norbert K. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Scholz

Bekannlich wird der Rentenpunkt aus dem Verhältnis
"durchschnittlicher Bruttojahresverdienst aller unselbstständig beschäftigten Arbeitnehmer in der BRD" zum induviduellem Rentenbeitrag des Einzelnen (bis zur BBG) ermittelt !
Frage:
Warum werden in dem Faktor "durchschnittlicher Bruttojahresverdienst aller unselbstständig beschäftigten Arbeitnehmer in der BRD" folgende "rentenberechnungsmässig unrelevante Gruppen" miteinberechnet ( obwohl hier kein Rentenbeitrag dagegensteht) ?
Es handelt sich hierbei um (meines Wissens nach):
1.) geringfügig Beschäftigte.
2.) Beamte.
3.) alle abhängig Beschäftigten mit Ihrem vollem Bruttoverdienst , obwohl Beträge nur bis zur BBG gezahlt werden .

mit freundlichen Grüssen
Norbert Kandziora

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kandziora,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die rentenanpassungsrelevante Lohnentwicklung wird in zwei Schritten ermittelt: Zunächst wird die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) erhoben. Dabei werden alle abhängig Beschäftigten (also auch Beamte und Minijobber, nicht aber Selbständige) berücksichtigt. Diese Daten sind bereits jedes Jahr im März für das jeweilige Vorjahr verfügbar. Aus Aktualitätsgründen werden die Renten zum Juli mit diesen Daten angepasst.

Die Daten der für die Rentenberechnung maßgeblichen rentenversicherungspflichtigen Einkommen liegen immer erst zum Ende eines Jahres vor. Da die Renten so steigen sollen wie die tatsächlich versicherten Löhne, wird die endgültige Rentenanpassung anhand dieser Daten ermittelt. Zudem werden Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze abgeschnitten. Die Abweichung gegenüber der auf VGR-Basis ermittelten Anpassung wird bei der nächsten Rentenanpassung im Folgejahr korrigiert. Diese Korrektur wirkt sich in der Praxis allerdings nur minimal aus.

Weitere Fragen zu meinem Aufgabengebiet als Bundesminister für Arbeit und Soziales richten Sie bitte mit Ihrer vollständigen Anschrift direkt an das

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de.

Oder Sie nutzen das Kontaktformular auf der Internetseite des Ministeriums unter www.bmas.de. Bei vielen Fragen kann auch das Bürgertelefon des Ministeriums weiterhelfen, die Telefonnummern finden Sie ebenfalls unter www.bmas.de.

Mit freundlichen Grüßen

Olaf Scholz

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