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Antwort von Marco Buschmann
FDP
• 24.11.2022

Die gelegentliche Einnahme von Cannabis dagegen schließt die Fahreignung nicht aus, wenn eine Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen erfolgt sowie keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen.

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