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Frage von Eduard M. •

Wann kommt es zur Anpassung der Führerscheinregel, die ein Cannabis-Patient vor dem Führerscheinverlust und finanziellen Ruin schützt.

Cannabispatienten müssen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde von ihrer regelmäßigen Einnahme Kenntnis erlangt, mindestens von einer sogenannten fachärztlichen Überprüfung ausgehen. Patienten tragen die Kosten der Blutabnahme, vom ärztlichen Gutachten, Verkehrsanwaltskosten und ggfls. Fahreignungstest bei der MPU selbst bezahlen.

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Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Führerscheinrecht dient dem Schutz des Straßenverkehrs und seiner Teilnehmer. Indem es die körperliche und geistige Eignung zur Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis macht, stellt es sicher, dass nur diejenigen Personen ein Fahrzeug führen dürfen, die die hierfür erforderlichen Fähigkeiten besitzen. 

Die Fahrerlaubnisverordnung enthält daher eine Reihe von Erkrankungen oder sonstiger Mängel, die typischerweise die Fahreignung in Zweifel ziehen. Hierzu gehört insbesondere die Dauerbehandlung von Arzneimitteln, wenn diese die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Auch der regelmäßige Konsum von Cannabis schließt die Fahreignung aus. Die gelegentliche Einnahme von Cannabis dagegen schließt die Fahreignung nicht aus, wenn eine Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen erfolgt sowie keine Störung der Persönlichkeit und kein Kontrollverlust vorliegen. 

Ob der Bewerber um eine Fahrerlaubnis die körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt, ist bei Eignungszweifeln insbesondere dadurch nachweisbar, dass der Bewerber ein medizinisch-psychologisches Gutachten beibringt. Dieses kommt ebenfalls bei neu auftauchenden Eignungszweifeln in Frage. Die zusätzlichen Kosten trägt der Bewerber, so wie er generell die Kosten der Fahrerlaubnisprüfung trägt. Diese allgemeine Kostenregelung ist unabhängig davon, auf welcher Erkrankung oder welchem Mangel der Zweifel beruht.

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Marco Buschmann MdB

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