Zu genauen Details des Zukunftsfinanzierungsgesetzes kann ich mich an dieser Stelle noch nicht äußern.
Damit bestehen im Rahmen der Vorgaben des Grundgesetzes zur Gewaltenteilung angemessene und wohlabgewogene Möglichkeiten, um Fehlverhalten der Judikative ahnden zu können, ohne zugleich eine Gefahr der politischen Einflussnahme auf Richter zu schaffen.
Insbesondere wollen wir die energetische Sanierung beschleunigen und so Einsparpotenziale insbesondere im Bereich Dämmung und Wärme realisieren.
Rechtliche Bedenken sind bislang nicht in der Rechtspraxis aufgetreten. Es entlastet die für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Behörden und Gerichte und ermöglicht eine schnelle und zielgerichtete Integration.
Betroffen ist hiervon alleine das aktive Wahlrecht. Dies entspricht auch den Wertungen des Grundgesetzes, das zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht ausdrücklich unterscheidet. Anpassungen des passiven Wahlrechts sind derzeit nicht geplant.
Eine weitere Maßnahme ist die von Ihnen erwähnte Erhöhung des Grundfreibetrages. Dessen Anpassung führt im Verbund mit dem Abbau der Kalten Progression sowie den übrigen zielgerichteten Maßnahmen zu einer erheblichen und spürbaren Entlastung.