Klar ist: Eine Beweislastumkehr im Disziplinarrecht wird es nicht geben. Darin sind wir uns als Bundesregierung einig.
Art. 18 GG sieht vor, dass bestimmte Grundrechte verwirkt werden können, wenn sie zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden.
Die Bundesregierung lässt die Bürger mit den steigenden Energiekosten nicht allein. Durch unsere Maßnahmen entlasten wir zielgerichtet wo es nötig ist.
Dabei konnten wir im Koalitionsvertrag eine ganze Reihe von Punkten zur Modernisierung des Familienrechts zu unseren Prioritäten erklärt und haben uns im Koalitionsvertrag auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt.
Innerhalb der Fraktion der Freien Demokraten ist der Sportpolitische Sprecher, Herr Philipp Hartewig, der passende Ansprechpartner.
Aus Respekt vor der Arbeit der unabhängigen Justiz kann ich daher zu diesem laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben.