Das Führungszeugnis erfasst weder eine Chronologie des eigenen Namens noch etwa des Wohnortes. Insofern ergeben sich für die schon bisher auf Grundlage des TSG mögliche Änderung des Geschlechtseintrags keine Besonderheiten zu anderen Anlässen einer Namensänderung
Frage von Timo B. • 06.11.2022
Antwort von Marco Buschmann FDP • 24.11.2022
Frage von Richard D. • 05.11.2022
Antwort von Marco Buschmann FDP • 24.11.2022
Im August 2022 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren veröffentlicht
Frage von Lothar h. • 04.11.2022
Antwort von Marco Buschmann FDP • 24.11.2022
Die Sabotage der Nord-Stream-Pipelines muss umfassend aufgeklärt werden
Frage von Erhard J. • 02.11.2022
Antwort von Marco Buschmann FDP • 24.11.2022
Der Gesetzgeber hat eine wohlabgewogene Regelung getroffen: Fernsehaufnahmen sind grundsätzlich nicht gestattet. Zulässig sind aber Arbeitsräume für die Presse, in denen Ton und Bild übertragen wird, sodass diese die Verhandlung auch bei einem im Übrigen vollen Sitzungssaal verfolgen können
Frage von Irene L. • 02.11.2022
Antwort von Marco Buschmann FDP • 24.11.2022
Die Entscheidung hierüber würde dann nach den Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes fallen, nicht durch eine politische Entscheidung der Bundesregierung
Frage von Olaf H. • 02.11.2022
Antwort von Marco Buschmann FDP • 24.11.2022
Durch unsere Maßnahmen entlasten wir zielgerichtet wo es nötig ist