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Marco Buschmann
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Frage von Andreas L. •

Wie stehen Sie zum Vorhaben Ihrer Kollegin NANCY FAESER, die Bargeldobergrenze bei Barzahlungen auf deutlich unter 10.000 € zu setzen? Denken Sie, dass dies hilft, die Geldwäsche zu erschweren?

Sehr geehrter Herr Buschmann, bitte bedenken Sie bei Ihrer Antwort, dass 2022 wegen der STRAFZINSEN der meisten Banken ( gegen die der Staat nicht vorging ) etliche Bürger hohe Summen von Ihren Konten abhoben ( die über den Freibeträgen lagen ) und zu Hause lagerten und ggf. wegen mangelndem Vertrauen in die Banken weiter zu Hause lagern. Wenn diese Bürger nun größere Anschaffungen machen wollen, könnten Sie nicht auf dieses Geld zurückgreifen.

Wenn man von diesem Geld nun wieder Beträge über 10.000€ auf sein eigenes Konto einzahlt muss man bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Formular ausfüllen und erklären, woher das Geld stammt. Ferner ist die Bank verpflichtet, dies Einzahlung dem Finanzamt zu melden und man muss ggf. mit Anfragen von FA rechnen, die man schwer oder nicht beweisbar beantworten kann, obwohl das Geld LEGAL war. Eigentumsgarantie des GG?

Kriminelle werden weiterhin über Restaurants ( vgl. ital. Mafia ) Geld waschen oder ihre Geschäfte mit Cyberwährungen abwickeln.

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Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die Freien Demokraten setzen sich für die uneingeschränkte Nutzbarkeit von Bargeld als Zahlungsmittel ein.

Meldungen, die Bundesregierung habe sich bereits auf die Zustimmung zu einer Obergrenze oder auf eine bestimmte Höhe festgelegt, sind unzutreffend.

Im Gegenteil: Bundesfinanzminister Christian Lindner hat immer deutlich gemacht, dass Bargeldkäufe weiterhin möglich sein müssen. Bargeld muss als Alternative zum digitalen Zahlungsverkehr erhalten bleiben. Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin Bargeld als Zahlungsmittel im täglichen Gebrauch uneingeschränkt nutzen können. Das BMF setzt sich daher weiter für einen freien Bargeldverkehr in Europa ein.

Jedoch kann in den laufenden Verhandlungen zur Überarbeitung der EU-Geldwäscherichtlinie eine mögliche Obergrenze mit qualifizierter Mehrheit auch ohne die Stimme Deutschlands beschlossen werden. Deshalb kann Deutschland lediglich Einfluss auf die Richtung der Entscheidung nehmen, da etliche EU-Mitgliedsstaaten solche Obergrenzen bereits haben.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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