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Marco Buschmann
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Frage von Astrid K. •

Wie ist der aktuelle Sachstand der Abschaffung des verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes und der Verabschiedung der verfassungskonformen Variante ohne Diskriminierung?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Jeder Mensch sollte so leben zu dürfen, wie er oder sie es für richtig empfindet. Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.

Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung. Für Personen, die sich nicht mit ihrem angeborenen Geschlecht identifizieren, gibt es nach wie vor hohe Hürden für die Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität. Sie müssen ein Gerichtsverfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags durchlaufen, im Zuge dessen zwei Gutachten mit intimsten Fragen erstellt werden.

Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote.

Daher haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und ich Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vorlegt. Auf dieser Grundlage wird gegenwärtig ein Gesetzentwurf erarbeitet. Dabei ist uns die breite Einbindung der Zivilgesellschaft ein besonderes Anliegen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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