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Marco Buschmann
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Frage von Franz W. •

Wahlberechtigt ab 16 Jahren, a:) wie ist derzeit der Stand zu diesen Plänen und b:) hat man dann auch das Recht mit 16 in den Bundestag gewählt zu werden? Welche Konsequenzen sind hier zu befürchten?

Sehr geehrter Herr Buschmann. Die derzeitige Koalition will ja das Wahlrecht ab 16 einführen. Die logische Konsequenz davon wäre ja, das man mit 16 auch gewählt werden darf. (Landtag, Bundestag...) Wenn man Jugendlichen die ensprechende Reife für ein Wahlrecht bescheinigt, muss man umgekehrt auch unterstellen das die erforderliche Reife vorhanden ist um seine Meinung in der Öffentlichkeit und in Ämtern zu vertreten. Meine Frage daher, welche rechtlichen Folgen hätte es, wenn ab 16 gewählt werden darf? Stichworte dazu Strafmündigkeit, voll straffähig, berechtigt für ein Mandat - dementsprechend Schulbildung verkürzt....usw. (Abschließend möchte ich erwähnen, wenn ich die derzeitigen Jugendbewegungen einiger auserwählter Ökoguru's so betrachte, sei es FfF oder der Straßenkleber - besser Öko...sie wissen schon - aus der letzten Generation, dann möchte ich schon Zweifel über die Reife von 16-jährigen anmelden, die warten heute schon auf ein "erplärrtes" Mandat wie damals Joschka Fischer)

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Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

In Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein dürfen junge Menschen schon ab 16 Jahren an Kommunal- und Landtagswahlen teilnehmen. In 5 weiteren Ländern (Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) besteht das Wahlrecht auf kommunaler Ebene. Auch das aktive Wahlalter für die Wahl des Europäischen Parlaments wurde vom Deutschen Bundestag auf 16 gesenkt. Als Fortschrittskoalition ist es unser Zeil, jetzt auch das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag hieran anzupassen. Damit befinden wir uns in guter Gesellschaft: Viele Länder ermöglichen inzwischen auch Jugendlichen das aktive Wahlrecht auf nationaler Ebene, beispielsweise Österreich.

Betroffen ist hiervon alleine das aktive Wahlrecht. Dies entspricht auch den Wertungen des Grundgesetzes, das zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht ausdrücklich unterscheidet. Anpassungen des passiven Wahlrechts sind derzeit nicht geplant. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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