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Marco Buschmann
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Frage von Edwin S. •

Gilt die Aufhebung der Verlustverechnungsbeschränkung rückwirkend zumindest auf den 01.01.2021?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll u.a. die Beschränkung der Verlustverrechnung bei Aktien und Termingeschäften aufheben. Seit dem 01.01.2021 gilt hier ja die steuerliche Verrechnung von Verlusten bis max 20.000,- EUR für den privaten Anleger.
Sie haben ja zusammen mit dem BMF schon im Juni 2022 die Eckpunkte des o.g. Gesetzes vorgestellt.

Ich denke das viele private Händler speziell im bereich Termingeschäfte in 2021 schnell weit über die 20.000,- EUR Verluste kommen (Normallfall bei 4-5 stelligen Handelskonten), ohne hierbei einen jährlichen Gewinn oder nur einen geringen Gewinn zu erzielen. Das kann schnell zur privaten Insolvenz führen bzw zur hoher finanziellen Belastung. Ich denke nicht das dies der Sinn des ab 01.01.2021 geltenden Gesetzes ist und für mich nicht nachvollziehbar ist.
Können sie von ihrer Seite Einfluss nehmen, um die Aufhebung dieser Verlustverrechnungsbeschränkung rückwirkend auf den 01.01.2021 im Bundestag durchzusetzen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Freien Demokraten und als Fortschrittskoalition ist es uns wichtig, attraktive Rahmenbedingungen für die Vermögensbildung der Bevölkerung, insbesondere die Altersversorgung, zu schaffen. Daher haben Bundesfinanzminister Christian Lindner und ich zusammen bereits letztes Jahr Eckpunkte für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgelegt. Damit wollen wir den Kapitalmarkt in Deutschland attraktiver machen und stärken. 

Daher werden wir die steuer- und finanzrechtliche Regulierung einer Prüfung unterziehen und hier Modernisierungen beschließen. Zu genauen Details des Zukunftsfinanzierungsgesetzes kann ich mich an dieser Stelle noch nicht äußern. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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