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Marco Buschmann
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Frage von Anton G. •

Teilen sie mir bitte mit, mit welchen Instrumentarien die Exekutive, die Judikative überwacht und kontrolliert!

Die Gewaltenteilung gehört zu den Grund- Prinzipien einer Demokratie und ist im Grundgesetz verankert.
Dennoch findet keine Kontrolle der Judikative statt, diese, so hat es den Anschein, kontrolliert sich nur selbst!
Wann eine Rechtsbeugung vorliegt, bestimmt ein Richter, nicht die Kontrolleure der Judikative!?

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Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Grundsatz der Gewaltenteilung ist ein zentrales Element unserer rechtsstaatlichen Demokratie. Die rechtsprechende Gewalt ist daher den Richtern anvertraut (Art. 93 GG), die unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen sind (Art. 97 Abs. 1 GG). Zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit bestimmt das Grundgesetz weiterhin, dass eine Entfernung aus dem Amt nur kraft richterlicher Entscheidung möglich ist (Art. 97 Abs. 2 GG).

Verstößt ein Richter gegen Recht und Gesetz, so steht eine Reihe von Maßnahmen zur Verfügung. Im konkreten Fall kann der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, sodass er nicht mehr an der Entscheidung mitwirken darf. Sachlich falsche Entscheidungen können durch das Einlegen von Rechtsmitteln von höheren Gerichten aufgehoben werden.

Eine Entfernung aus dem Amt ist aufgrund eines Disziplinarverfahrens möglich, wenn ein Richter gegen seine Pflichten verstößt. Entfernt sich der Richter in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz und fällt ihm ein bewusster Verstoß zur Last, macht er sich der Rechtsbeugung strafbar; neben einer Strafe verliert er im Falle einer Verurteilung auch regelmäßig sein Richteramt. Schließlich sieht das Grundgesetz vor, dass Bundesrichter auch auf Antrag des Bundestages vom Bundesverfassungsgericht entlassen werden können (sogenannte Richteranklage).

Damit bestehen im Rahmen der Vorgaben des Grundgesetzes zur Gewaltenteilung angemessene und wohlabgewogene Möglichkeiten, um Fehlverhalten der Judikative ahnden zu können, ohne zugleich eine Gefahr der politischen Einflussnahme auf Richter zu schaffen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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