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Marco Buschmann
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Frage von Franz W. •

Bürgergeld für die Ukrainer, aber kein Bg. für Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, Somalia, Eritrea,...haben Sie auch die rechtlichen Folgen dieser Diskrepanz bedacht? Wie würde eine Klage verlaufen?

Sehr geehrter Herr Buschmann. Seit vielen vielen Jahren verfolge ich die Politik des Bundestages und stelle fest das trotz großer Anzahl an Anwälten im Bundestag sehr viele Entscheidungen getroffen werden, die nach Klagen dann ausgehebelt werden. (bestes Beispiel Maut). Meine Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage werden Unterschiede zwischen Ukrainern und bspw. Afghanen gemacht? Beide sind Flüchtlinge. Damit wir uns richtig verstehen, ich frage hier nicht weil ich der Meinung bin das Afghanen Bürgergeld erhalten sollen, ganz im Gegenteil. Ich frage mich warum Ukrainer einen Anspruch auf Bürgergeld haben, das in der Höhe schon fast einem gesamten Einkommen von unterbezahlten Deutschen entspricht. Ich möchte fast meinen Kopf verwetten, das die erste Klage eines "Nicht-Ukrainers" dazu erfolgreich verläuft. Wer soll euere unüberlegten Entscheidungen dann finanzieren? Wie wäre es, Flüchtlinge mal in dem Umfang zu unterstützen wie es in anderen Ländern üblich ist? Schlaraffenland Germany?

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Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Rechtskreiswechsel für registrierte, hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine wurde nach Verständigungen des Bundes und der Länder zum 1. Juni 2022 vollzogen. Dieses Modell hat sich nach nunmehr fast einem halben Jahr in der Praxis bewährt. Rechtliche Bedenken sind bislang nicht in der Rechtspraxis aufgetreten. Es entlastet die für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Behörden und Gerichte und ermöglicht eine schnelle und zielgerichtete Integration. In dieser besonderen Situation des Ukrainekrieges war dies die richtige Entscheidung. Für andere Länder mit anderen Situationen vor Ort und anderen Aufnahmequoten im Asylanerkennungsverfahren lassen sich solche Modell nicht ohne weiteres übertragen.

Klar ist auch: Arbeit lohnt sich. Mit der deutlichen Anhebung des Grundfreibetrages der Einkommenssteuer sowie der Änderung der Hinzuverdienstgrenzen im Bereich der sozialen Sicherung stärken wir den Grundsatz, dass der Wille zu Aufnahme einer Arbeitstätigkeit honoriert wird.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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