Sehr geehrte herr Demir, Wir haben eine Kind der in Deutschland in Jahr 2014 geboren ist ! Wir Eltern dürfen in Deutschland eingebürgert werden ! Darf unsere kind auch mit eingebürgert weden ?
Mit alten Gesetze ist das leider nicht erlaubt ,Sie hat kein Unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ,wir eltern Ja ! Was sieht das neue Einburgerungsgesetz von 19.01.24 vor ,eklsplizit für kinder ?
Danke im voraus
Mit freundlichen grüßen aus Emsland Ardit D
Sehr geehrter Herr D.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Die Voraussetzungen für die Mit-Einbürgerung von Kindern wurden in der Reform nicht geändert. Allerdings ist es auch bisher schon so, dass die Mit-Einbürgerung kein unbefristetes Aufenthaltsrecht, sondern "nur" den rechtmäßigen Aufenthalt voraussetzt.
Den Fall besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/) Schreiben Sie gerne alternativ auch meinem Büro, falls Sie Ihre Fallkonstellation detaillierter schildern möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir