Hakan Demir
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SPD
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Frage von Bettina W. •

im Nov 23 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Meine Frage ist jetzt, ob das neue Gesetz, wenn er im April einen Termin hat, schon für ihn gilt?

Sehr geehrter Herr Demir,
gilt das neue Gesetz auch für Menschen, die bereits im letzten Jahr ihren Antrag auf Einbürgerung gestellt haben? Oder wird dann noch nach alten Vorgaben entschieden? Die betroffene Person hat im April einen Termin.
mit freundlichen Grüßen
Bettina W.
Sozialarbeiterin

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

danke für Ihre Frage.

Es gilt immer die geltende Gesetzeslage. Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zu Mitte des Jahres in Kraft. Ein genaues Datum kann ich noch nicht nennen, es wird aber zwischen Mai und Juli liegen. Wird vor dem Inkrafttreten die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen, so muss erst noch die alte aufgegeben werden.

Sprechen Sie am besten mit der zuständigen Einwanderungsbehörde, ob eine Fristverlängerung der Einbürgerungszusage möglich ist.

Ihnen und Ihrem Bekannten alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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