Sehr geehrte, Ich habe 2 Fragen: 1. Ist das neue Einbürgerungsgesetzt auch rückwirkend auf die Kinder, welchen von der Eltern mit Niederlassung in Jahr 2023 geboren sind?
2. Ich und meine Frau haben beiden Niederlassung. Allerdings meine Frau ist als Familien Mitglied eingreisen. Kann nach neue Einbürgerungsgesetzt ganze Familie(ich,meine Frau und unsere neugeborene) auf einmal Einbürgerung beantragen oder soll mit ein Abstand in zwieschen beantragt werden?
Sehr geehrter Herr N.
danke für Ihre Fragen.
Das Gesetz gilt nicht rückwirkend. Erst ab Inkrafttreten erhalten Kinder ausländischer Eltern automatisch ab Geburt den deutschen Pass, sofern mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren in Deutschland lebt und einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt.
Ihre Ehefrau und Kinder können gleichzeitig mit eingebürgert werden, Sie können einen Antrag für Ihre ganze Familie stellen.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüße
Hakan Demir